Mein spezielles Betätigungsfeld ist die lösungsorientierte anwaltliche Dienstleistung in arbeitsrechtlichen Fragen. Meine Zielvorgabe ist – wo immer sinnvoll möglich – die außergerichtliche Einigung zur Vermeidung oder Beendigung arbeitsgerichtlicher Verfahren. Dabei bin ich auf besonders komplexe und schwierige arbeitsrechtliche Problemstellungen spezialisiert.

Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit sind:

  • die Beendigung von Arbeitsverhältnissen nach Fehlverhalten, wegen Personalabbau oder Krankheit. Vorzeitig lassen sich Arbeitsverhältnisse oftmals durch eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung  beenden. Kommt es zum Rechtsstreit, übernehme ich die Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
  • die Durchführung von arbeitsrechtlichen Eilverfahren wie Arrest und einstweilige Verfügung.
  • die optimale Ausgestaltung neuer Arbeitsverträge. Durch den vorausschauenden Abschluss passgenauer Arbeitsverträge lassen sich Auseinandersetzungen im Arbeitsverhältnis von Anfang an vermeiden. Die mit jeder Neueinstellung von Arbeitnehmern verbundenen wirtschaftlichen Risiken werden so frühzeitig kalkulierbar.